Nach einem Werkstattaufenthalt kann es sein, dass die Reparaturleistung mangelhaft ist, das Fahrzeug stehen bleibt oder sogar größeren Schaden genommen hat. Meistens kann erst nach dem Zerlegen des Motors festgestellt werden, welche Schäden aufgetreten sind. Oft stellt sich die Frage, ob die Werkstatt dafür verantwortlich oder der Defekt aus anderen Gründen eingetreten ist.
Es reicht dann nicht aus, privat einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Mängel begutachtet. Ein solches Gutachten ist nämlich in einem Gerichtsverfahren leider nicht verwertbar. Das Gericht wird im Prozess erneut einen Sachverständigen beauftragen. Deshalb ist es möglich, bei Gericht einen Antrag einzureichen, um die Beweise zu sichern. Das Gericht muss einen Beweisbeschluss erlassen und einen Sachverständigen bestellen. Dieser stellt die Ursachen des Schadens und insbesondere die Verantwortlichkeit fest. Das Ergebnis dieses gerichtlich bestellten Sachverständigen kann dann auch vom Gegner nicht mehr angezweifelt werden.
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Autor
Roland Tilch

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