Die Corona Pandemie ist geprägt von Massenpsychosen, PR-Aktionen, Angst- und Panikmache und einem Gerichtsurteil mit bösen Folgen für den Richter.

Die Berichterstattung vieler Medien war eher unprofessionell, verstärkte Angst und Panik in der Bevölkerung und führte zu einer hundertfachen Überschätzung der Tödlichkeit des Coronavirus. Einige Medien verwendeten sogar manipulative Bilder und Videos, um die Situation zu dramatisieren. https://swprs.org/the-propaganda-pandemic

Die Gesichtsmasken hatten keinen Einfluss auf die Infektionsraten, was bereits aus Studien vor der Pandemie bekannt war. Auch N95-Masken hatten keinen Einfluss auf die Infektionsraten in der Allgemeinbevölkerung. Darüber hinaus kann die langfristige oder unsachgemäße Verwendung von Gesichtsmasken zu gesundheitlichen Problemen führen.

Im Gegensatz zur Influenza ist das Risiko einer schweren Covid bei Kindern eher gering. Zudem seien Kinder keine Treiber der Pandemie und die Schließung von Schulen habe keinen Einfluss auf die Infektionsraten in der Allgemeinbevölkerung.

Im Januar 2021 war Bayern einer der ersten Orte weltweit, der N95/FFP2-Masken in den meisten öffentlichen Umgebungen vorgeschrieben hat. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern, die Stoff- oder medizinische Masken forderten, zeigt, dass selbst N95/FFP2-Masken keinen Unterschied gemacht haben.

Eine deutsche Studie https://docs.iza.org/dp13319.pdf#page=28    behauptete, dass die Einführung der Maskenpflicht in deutschen Städten zu einem deutlichen Rückgang der Infektionen geführt habe. Doch die Daten stützten diese Behauptung nicht: In einigen Städten gab es keine Veränderung, in anderen einen Rückgang, in anderen einen Anstieg der Infektionen. Die Stadt Jena war nur deshalb eine „Ausnahme“, weil sie gleichzeitig die strengsten Quarantäneregeln in Deutschland einführte, was in der Studie aber nicht erwähnt wurde.

Tests des Universitätsklinikums Leipzig haben gezeigt, dass Gesichtsmasken die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit gesunder Erwachsener deutlich reduzieren.

Das Hamburger Umweltinstitut warnte vor dem Einatmen von Chlorverbindungen in Polyestermasken sowie vor Problemen bei der Entsorgung von Gesichtsmasken. https://www.ecotextile.com/2021040127603/dyes-chemicals-news/exclusive-chemical-cocktail-found-in-face-masks.html

Eine Studie der Universität Münster ergab, dass Sars-CoV-2 auf N95 (FFP2)-Masken mehrere Tage lang infektiös bleiben kann, wodurch das Risiko einer Selbstkontamination erhöht wird. https://www.fh-muenster.de/gesundheit/forschung/forschungsprojekte/moeglichkeiten-und-grenzen-der-eigenverantwortlichen-wiederverwendung-von-ffp2-masken-im-privatgebrauch/index.php

Was durch eine Vielzahl von Studien belegt ist, dass Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests als das Kindeswohl gefährdend einzustufen ist, hat ein Richter in Weimar in einem Urteil zum Anlass genommen, Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen aufzuheben. Das hat ihm nun den Vorwurf der Rechtsbeugung eingebracht.  So viel zur Unabhängigkeit deutscher Richter, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e. V.

Lesen Sie hierzu den Beitrag von Holger Douglas

Vorwurf der Rechtsbeugung. Weimarer Richter droht wegen Corona-Urteil eine Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft in Thüringen klagt den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung an. Er hatte 2021 in einem Urteil Corona-Maßnahmen an Schulen aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen den Familienrichter Christian Dettmar in Weimar Anklage erhoben. Dettmar hatte im April 2021 an zwei Weimarer Schulen Corona-Maßnahmen aufgehoben.

Das Urteil sorgte für Aufsehen, weil er Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests als das Kindeswohl gefährdend eingestuft hatte. Daraufhin wurden Büro, Auto und sogar Privatwohnung des Richters vor einem Jahr durchsucht, ebenso wie die Büros von Gutachtern wie der Würzburger Virologin Ulrike Kämmerer, des Psychologen Christof Kuhbandner sowie einer Mutter. Auch ein Mobiltelefon wurde sichergestellt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet jetzt: Rechtsbeugung im Zusammenhang mit dem betreffenden Urteil. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden ans Justizministerium. In Thüringen ist der Grünen-Politiker Dirk Adams Justizminister. Er hatte sich für Schnellverfahren gegen Demonstranten ausgesprochen, die bei Protesten gegen Corona-Zwangsmaßnahmen mitmachten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem anderen Verfahren gesagt, dass der Familienrichter verpflichtet sei, Vorermittlungen einzuleiten. Eine Mutter hatte gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt, weil sie direkt die gefährdenden Folgen bei ihren Kindern sah. Auch die klagenden Weimarer Eltern sahen das Wohl ihrer Kinder gefährdet.

Im Falle einer Verurteilung droht Richter Dettmar eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren.

Der Mitteldeutsche Rundfunk schreibt dazu: »Der Fall hatte in der Öffentlichkeit Irritationen und Kritik hervorgerufen. Das Thüringer Bildungsministerium hatte Beschwerde gegen das Urteil des Richters eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena gab der Beschwerde statt und hob die Urteile wieder auf.« 

Im Spiegel heißt es über Dettmar: »Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.«

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