„Hosen runter! EU-Vermögensregister: Der gläserne Bürger“Ein Frontalangriff auf unsere demokratischen Prinzipien!

Angeblich soll das EU-Vermögensregister der Bekämpfung von Geldwäsche dienen. Doch wer erwartet, dass Kriminelle freiwillig ihre Vermögenswerte offenlegen, lebt wohl in einer Illusion.

Was steckt also wirklich hinter dieser Forderung, die die Bürger dazu zwingt, ihre Hosen herunterzulassen? Die Einführung dieses Registers stellt einen weitreichenden Angriff auf die Privatsphäre dar, denn es verlangt von unbescholtenen Bürgern, ihre gesamten Besitztümer offenzulegen. Was passiert, wenn der Staat plötzlich Einblick in Ihr Portemonnaie, Ihre Wohnung und Ihre persönlichen Gegenstände nehmen will? Das EU-Vermögensregister soll genau das ermöglichen und den gläsernen Bürger schaffen. Doch warum wird kaum über diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre diskutiert?

„Der gläserne Bürger in der Demokratie“. „Wie soll das gehen?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

Die Idee des „gläsernen Bürgers“ bezieht sich bekanntlich auf eine hypothetische Situation, in der eine Regierung oder eine andere Instanz umfassenden Zugriff auf die persönlichen Informationen und Aktivitäten der Bürger hat. Diese Vorstellung stammt aus der Diskussion über die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung und der Verfügbarkeit großer Datenmengen.

In einer Demokratie ist der Schutz der Privatsphäre und persönlichen Freiheiten ein wichtiges Anliegen.

„Die Idee des gläsernen Bürgers steht daher im direkten  Widerspruch zu den demokratischen Prinzipien, die individuelle Rechte und Freiheiten betonen“, ist sich Roosen sicher.

  • Die Demokratie basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung und der Kontrolle der Regierung durch die Bürger. Ein gläserner Bürger würde bedeuten, dass die Regierung übermäßige Überwachungsmöglichkeiten hätte, die das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und individuelle Autonomie beeinträchtigen könnten. Eine solche Situation könnte den Missbrauch von Macht begünstigen und das Vertrauen der Bürger in die Demokratie untergraben.

In einer funktionierenden Demokratie sollten daher Mechanismen und Gesetze vorhanden sein, die den Schutz der Privatsphäre und den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten gewährleisten.

Datenschutzgesetze, Transparenzregelungen und unabhängige Kontrollinstanzen sind einige der Instrumente, die eingesetzt werden können, um sicherzustellen, dass die Regierung nicht willkürlich in die Privatsphäre der Bürger eingreift.

Es ist daher wichtig, dass die Bürger ihre Rechte kennen und sich für den Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Freiheiten einsetzen.

„Eine informierte Bürgerschaft kann dazu beitragen, den Missbrauch von Macht einzudämmen und sicherzustellen, dass die demokratischen Prinzipien respektiert werden“ hofft Roosen.

In dem Artikel von Holger Douglas  werden die Hintergründe beleuchtet und die möglichen Auswirkungen auf die Bürger diskutiert.

Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von  Holger Douglas:“ EU-Vermögensregister: Der gläserne Bürger“

„Der Autor ist der Wissenschafts- und Technikjournalist Holger Douglas, der schon  seit langem Dokumentationen mit Schwerpunkt »Wissenschaft und Technik«. produziert und früher für die öffentlich-rechtlichen Anstalten arbeitete, als die noch Etats und einen Sinn dafür hatten. Heute arbeitet Douglas für Sender auf dem weltweiten Markt, darunter das erste wöchentliche Wissenschaftsmagazin »An Kathab« für den arabischen Sender Al Jazeera.

EU-Vermögensregister: Der gläserne Bürger

Angeblich geht es um die Bekämpfung der Geldwäsche. Doch welcher Mafioso wird freiwillig die Goldmünzen, die er zu Hause aufbewahrt, in das angekündigte EU-Vermögensregister eintragen lassen? Worum geht es also wirklich, wenn unbescholtene Bürger die Hosen runterlassen sollen?

Wie würden Sie reagieren, wenn jemand in Ihr Portemonnaie blicken will, um nachzusehen, wie viel Geld Sie darin haben? Oder sich Ihre Wohnung anschauen will, um zu protokollieren, welche Bilder dort hängen, ob Sie Schmuck besitzen oder wertvolles Porzellan, antiquarische Bücher oder eine Briefmarkensammlung oder ob in der Garage ein Oldtimer steht?

Das ist genau das, was die EU-Kommission künftig beabsichtigt. Sie will detailliert wissen, was beim Bürger alles so vorhanden ist – außer dem, was über Liegenschaftsregister und die Steuererklärung sowieso bereits bekannt ist. Der gläserne Bürger sozusagen.

Über die Einrichtung eines zentralen EU-Vermögensregisters herrscht mittlerweile Einigkeit in den EU-Ausschüssen; die entsprechende Vorlage einer Richtlinie soll demnächst Parlament, Kommission und Rat passieren. Erstaunlich wenig ist bisher von diesem weitreichenden Angriff auf die Privatsphäre des Bürgers die Rede.

Die Haustür war bislang die Grenze, die auch der Staat respektierte.

Das würde sich mit der Schaffung des Vermögensregisters ändern. Auf Knopfdruck soll die Finanz- und Vermögenssituation jedes Bürgers für eine Zentralbehörde abrufbar sein. Die bisher existierende Wunschliste, was in dem Vermögensregister erfasst werden soll, ist ziemlich umfangreich: Kunstwerke, Autos, Jachten, Bargeld, Gold, Kryptowährungen, alle Luxusgegenstände. Der Autohändler muss Informationen zum Käufer zwar einholen, diese Daten aber bisher nicht an ein zentrales Register weitermelden. Das soll er bei teuren Autos nun tun.

Vor der Sommerpause 2021 hatte die Kommission zwei Verordnungen öffentlich gemacht: die sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und eine überarbeitete Fassung der Geldtransfer-Verordnung. Darin mehr oder weniger gut versteckt das eigentliche Ansinnen: die komplette Vermögensüberwachung der Bürger.

Dicke Berateraufträge

Da bei der EU üblicherweise nichts ohne externe Gutachten abgeht, haben auch hier drei Beratungsfirmen schön kassiert. Sie hatten die Aufgabe, sich zu überlegen, in welchem Format die

Daten gesammelt werden und – natürlich – welche Dinge in einem Vermögensregister erfasst werden sollen, sowie über die für Bürokraten wichtige Frage nachzudenken, wo das neue Register angesiedelt werden soll. Denn zuallererst muss natürlich eine weitere Behörde geschaffen werden.

Die geplante EU Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) soll die nationalen Geldwäschebehörden beaufsichtigen. Brüssel wird damit noch mehr Macht an sich reißen. Die AMLA, um deren Sitz mittlerweile Städte wie Frankfurt/Main, Paris und Vilnius buhlen, soll die neue Superdatenbank verwalten. Ende März stimmten die Abgeordneten der Ausschüsse für Wirtschaft und Währung sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres der Einrichtung der neuen Behörde zu.

Die Ausschussmitglieder wollen außerdem, dass die Mitgliedstaaten alle Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an Jachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200000 Euro oder an Gegenständen, die in Zollfreilagern gelagert werden, konsolidieren und melden. Die EU-Abgeordneten haben sich darauf verständigt, dass „wirtschaftliches Eigentum“ im Sinne der Meldepflicht Folgendes bedeutet: den Besitz von 15 Prozent plus einer Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht an einem Vermögensgegenstand beziehungsweise fünf Prozent plus eine Aktie in der mineralgewinnenden Industrie oder einem Unternehmen, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist. Das lässt jede Menge Interpretationen zu, und man wird trefflich darüber streiten können.

Daten auch für Medien zugänglich?

Im Gegensatz zu der Frage, was in das Vermögensregister aufgenommen werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt, wer denn alles in die Daten hineinschauen darf. Die EU-Abgeordneten in den Ausschüssen beschlossen, dass neben den Geldwäscheverhinderungs-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden alle Personen mit „berechtigtem Interesse wie Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen Zugang zu den Registern, einschließlich der vernetzten Zentralregister“ haben sollen.

  • Dies bedeutet letztlich, dass NGOs und Journalisten in sämtlichen privaten Daten unbehelligt herumwühlen könnten. In einer Gesellschaft, die den Datenschutz so hoch bewertet wie die deutsche, ist das eigentlich schwer vorstellbar. Davon abgesehen stehen auch in anderen Ländern viele Bürger immer noch auf dem Standpunkt, dass ihre Vermögenssituation und Hobbys niemanden etwas angehen.

Begründet wird das neue Überwachungsmonster – wie üblich – mit dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorfinanzierung.

Terrorismus und Geldwäsche seien beides „eine ernsthafte Bedrohung, nicht nur für die Integrität der EU-Wirtschaft und des EU-Finanzsystems, sondern auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der Begründung der Richtlinie.

Fragt sich, wie groß diese Bedrohung tatsächlich ist. Schätzungen von Europol zufolge liegt der Anteil verdächtiger Finanztätigkeiten am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der EU bei einem Prozent. Das wäre eigentlich nicht besonders viel, und man fragt sich, ob der ganze Aufwand gerechtfertigt ist, zumal es wenig wahrscheinlich ist, dass sich Geldwäscher und Mafiosi künftig an die Vorgaben der EU halten und angeben werden, was sie alles an Wertgegenständen zu Hause aufbewahren.

„Die kommen vor Lachen gar nicht mehr aus dem Keller“, kommentiert der frühere Chef der Degussa Sonne/Mond Goldhandel GmbH, Markus Krall, die Begründung des Vorhabens. Nicht gegen Kriminelle richteten sich derartige Gesetze, sondern gegen den normalen Bürger. „Kriminelle bewegen sich bereits außerhalb des Gesetzes. Wenn die jetzt eine weitere Übertretung begehen, spielt das für die gar keine Rolle mehr.“

Ein Vermögensregister, so Krall, habe nicht den Zweck, irgendwelche Geldwäsche zu verhindern oder Gerechtigkeit walten zu lassen, sondern es gehe um etwas ganz anderes: „Wenn jemand ein Geld- und ein Vermögensregister anlegt, dann ist der ultimative Zweck, mir diese Werte irgendwann wegzunehmen. Man will es einkassieren. Es geht ums Wegnehmen, sonst braucht kein Mensch so ein Register.“

Meldepflichten in der Familie

Ein Beispiel: Wer mehr als 10000 Euro von seinem Konto auf das Konto seines Ehepartners überweise, müsse das künftig melden. Warum das unter die Geldwäschemeldepflichten fällt, verstehe, wer will. Krall konstatiert: „Der kleine Bürger wird gegängelt. Und das hat auf die Geldwäsche überhaupt keinen Einfluss, weil der kleine Bürger gar keine Geldwäsche betreibt.“

Ein weiteres Ärgernis: Die neuen Vorschriften kommen in einer Zeit, in der man noch nicht einmal sicher ist, ob die bisherigen Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche überhaupt Wirkung zeigen. So heißt es in einer „Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften“: „Eine vollständige Ex-post-Bewertung des derzeitigen EU-Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat vor dem Hintergrund einer Reihe neuer Entwicklungen in der Gesetzgebung noch nicht stattgefunden.“

Immer neue Richtlinien zu erlassen, ohne zu wissen, ob die bereits existierenden Verordnungen wirken, mutet schon fast wie ein Schildbürgerstreich an. Oder geht es, wie Krall vermutet, doch um etwas anderes? Sowohl eine besondere steuerliche Belastung (Luxus!) als auch einen enteignungsgleichen Zugriff auf Vermögenswerte, die im Register gespeichert sind, mag Krall nicht ausschließen. Angesichts des hohen staatlichen Geldbedarfs scheint das gar nicht so unwahrscheinlich.

Sind erst einmal alle Daten der Bürger erfasst, ist zudem der Schritt zu einem Social Scoring nach chinesischem Modell nur noch klein. Für Unternehmen gibt es das bereits in Form eines Nachhaltigkeitsratings, „und etwas Ähnliches wird über kurz oder lang auf alle Bürger ausgedehnt“, glaubt Krall

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Das schmutzige Spiel um Macht und Geld

Der Klimawandel und seine Auswirkungen haben erhebliche finanzielle Konsequenzen. Die Umstellung auf nachhaltige Energiesysteme, die Förderung erneuerbarer Energien, die Modernisierung von Verkehr, Wohnen und Infrastruktur sowie die Anpassung an den Klimawandel erfordern beträchtliche Investitionen. Diese finanziellen Ressourcen können eine starke Verlockung darstellen und das Risiko von Korruption erhöhen.

Beim UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. entstand eine Diskussion darüber, was sich eigentlich hinter den Kulissen des Klimawandels abspielt. Wie kommen umfassende Veränderungen in Bereichen wie Energie, Verkehr, Wohnen, Landwirtschaft, Heizung und Ernährung zustande? Inwieweit sind NGOs, Stiftungen und andere externe Akteure an solchen Entscheidungen beteiligt? Gibt es ein undurchsichtiges Netzwerk von Interessenvertretern, die im Hintergrund aktiv sind?

Die enormen Summen an öffentlichen Mitteln, internationaler Klimafinanzierung und privatem Kapital, die in den Klimaschutz fließen, können Begehrlichkeiten wecken und Korruption begünstigen, insbesondere wenn Transparenz- und Kontrollmechanismen nicht ausreichend entwickelt sind. Korruption kann auftreten, wenn Gelder zweckentfremdet, öffentliche Ausschreibungen manipuliert oder Bestechungsgelder gezahlt werden, um Vorteile bei der Vergabe von Klimaprojekten oder politischen Entscheidungen zu erlangen.

Die Verlockung von Geld ist ein Einfallstor für korruptes Verhalten.

Korruption kann die Integrität des Klimaschutzes untergraben und die Bemühungen um eine nachhaltige Zukunft zunichte machen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, robuste Mechanismen zur Überwachung, Transparenz und Rechenschaftspflicht einzuführen, um Korruption zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die finanziellen Ressourcen effektiv und rechtmäßig eingesetzt werden.

Internationale Organisationen, Regierungen, die Zivilgesellschaft und die Medien spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und der Förderung einer transparenten und rechenschaftspflichtigen Klimapolitik. Durch politischen Willen, klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine aktive Zivilgesellschaft können Maßnahmen ergriffen werden, um Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu minimieren und sicherzustellen, dass die finanziellen Ressourcen den nachhaltigen Zielen dienen.

Neben der Energieerzeugung stehen auch der Verkehrssektor und die Heizungsbranche vor drastischen Veränderungen. Millionen von Heizungen müssen ausgetauscht und der Individualverkehr reduziert werden. Diese Maßnahmen stoßen auf Skepsis, da sie massive Auswirkungen auf den Alltag der Menschen haben und scheinbar ohne ausreichende Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Aspekte vorangetrieben werden. Es entsteht der Eindruck, dass es bei diesen Veränderungen nicht nur um Umweltaspekte geht, sondern um ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Interessen.

Es ist an der Zeit, einmal genauer zu untersuchen, welche Akteure hinter den Kulissen des politischen Handelns im Bereich des Klimawandels wirken und ob deren mitunter undurchsichtige Verflechtungen ausreichend beleuchtet werden.

Gibt es möglicherweise Akteure aus diesem Bereich, die bereits Spitzenpositionen in Behörden besetzt haben und Einfluss auf die Gestaltung von Gesetzen und Verordnungen nehmen?

Die angestrebten Veränderungen im Zuge des Klimaschutzes sind zweifellos wichtig und notwendig. Dennoch sollten wir uns bewusst sein, dass im Hintergrund ein komplexes Netzwerk von Akteuren agiert, das politische Entscheidungen beeinflusst. Um einen nachhaltigen Wandel voranzutreiben, ist es entscheidend, dieses undurchsichtige Geflecht von Akteuren genauer zu betrachten und Maßnahmen für mehr Transparenz und demokratische Legitimation zu ergreifen. Es ist von großer Bedeutung, dass politische Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel nicht allein von einflussreichen Interessengruppen getroffen werden, sondern dass eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und eine ausgewogene Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven gewährleistet sind.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicher sein können, dass politische Entscheidungen im besten Interesse der Gesellschaft und des Planeten getroffen werden.

Es ist unabdingbar, dass die Zivilgesellschaft eine aktive Rolle spielt, um den Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft voranzutreiben.

Abschließend sei noch betont, dass die überwiegende Mehrheit der Beteiligten im Bereich des Klimaschutzes sicher in gutem Glauben handelt, um positive Veränderungen zu bewirken.

Dennoch darf Vetternwirtschaft nicht toleriert werden.

Vetternwirtschaft bezieht sich auf die Praxis, Familienmitglieder oder enge Verwandte in Positionen von Macht oder Einfluss zu bringen, ohne dass dies aufgrund ihrer Qualifikationen oder Fähigkeiten gerechtfertigt ist. Es handelt sich um eine Form der nepotistischen Bevorzugung, bei der persönliche Beziehungen über objektive Kriterien für die Besetzung von Stellen oder die Vergabe von Aufträgen gestellt werden.

Vetternwirtschaft kann auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel auftreten, insbesondere wenn politische Entscheidungen über Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden oder wenn Verträge und Ressourcen im Bereich des Klimawandels vergeben werden. Dies kann dazu führen, dass qualifizierte Personen umgangen werden und weniger kompetente oder unqualifizierte Individuen oder Unternehmen bevorzugt werden, nur aufgrund ihrer persönlichen Beziehungen oder familiären Bindungen zu den Entscheidungsträgern.

Vetternwirtschaft kann die Effektivität und Integrität der Klimaschutzmaßnahmen gefährden, da möglicherweise nicht die besten verfügbaren Lösungen implementiert werden und wirtschaftliche und soziale Aspekte vernachlässigt werden, wenn persönliche Beziehungen den Entscheidungsprozess dominieren.

  • Um Vetternwirtschaft zu bekämpfen, ist es wichtig, transparente und objektive Verfahren bei der Besetzung von Positionen oder der Vergabe von Aufträgen einzuführen. Klare Kriterien sollten festgelegt werden, um sicherzustellen, dass qualifizierte Personen ausgewählt werden und dass die besten Lösungen und Projekte im Bereich des Klimaschutzes umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, unabhängige Überwachungsmechanismen und Institutionen einzurichten, die Verstöße gegen faire Praktiken untersuchen und Sanktionen verhängen können, wenn Vetternwirtschaft oder andere Formen von Korruption identifiziert werden.

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Medien und anderer Interessengruppen ist ebenfalls entscheidend, um auf Vetternwirtschaft aufmerksam zu machen und sich für eine gerechte und transparente Vergabe von Ressourcen im Zusammenhang mit dem Klimawandel einzusetzen. Durch diese Maßnahmen kann Vetternwirtschaft eingedämmt werden und sicherstellen, dass Entscheidungen im besten Interesse des Klimaschutzes und der Gesellschaft getroffen werden.

Die Kontrolle von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel ist ein entscheidender Aspekt, um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen und Maßnahmen effektiv umgesetzt werden und den gewünschten Zielen entsprechen. Es gibt verschiedene Ebenen der Kontrolle, die relevant sind:

 Externe Kontrolle: Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und eine aktive Rolle der Medien sind entscheidend, um eine kritische Überwachung und Kontrolle sicherzustellen. Bürgerinnen und Bürger sollten Zugang zu Informationen haben, ihre Meinungen äußern können und in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Medien können eine wichtige Rolle spielen, indem sie über Missstände, Korruption oder Mängel bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen berichten und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diese Fragen lenken.

Interne Kontrolle: Regierungen, internationale Organisationen und andere Institutionen müssen robuste interne Kontrollmechanismen etablieren. Dies umfasst klare Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, zur Überwachung von Projekten und zur Verhinderung von Korruption. Es ist wichtig, unabhängige Prüfstellen einzurichten, die die Durchführung von Projekten überwachen und sicherstellen, dass die Mittel korrekt verwendet werden.

Transparenz und Berichterstattung: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Informationen über klimabezogene Aktivitäten und Finanzströme transparent zugänglich sind. Regierungen, Unternehmen und Organisationen sollten regelmäßig Berichte über ihre Klimaschutzmaßnahmen veröffentlichen, um eine öffentliche Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

 Öffentliche Beteiligung: Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in Entscheidungsprozesse ist von großer Bedeutung.

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Herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Aktivitäten des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V:

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Wir freuen uns über jeden Beitrag externer interessierter Bürger und Experten.

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Glück ist ein sehr subjektives Thema und jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon. Menschen, die sich auf Glück konzentrieren, leben jedoch gesünder, zufriedener und erfüllter. Unterstützen Sie uns daher gerne mit Ihrer Spende und machen Sie sich selbst zum Schmied Ihres eigenen Glücks.

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Horst Roosen

Vorstand UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltprobleme nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet. Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es, Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

„ mobil, gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Streik in Deutschland: „Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will“

Dieser Spruch drückt aus, dass dieser Streik ein starkes Signal sein soll indem er den normalen Tagesablauf behindert und  stoppt. Es wird damit demonstriert, dass die Arbeitnehmer, wenn sie sich solidarisch zusammenschließen und gemeinsam für ihre Interessen kämpfen, eine mächtige Kraft sind, die ein ganzes Land zum Stillstand bringen können, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt werden.

In ganz Deutschland stehen heute Züge, Busse und Flugzeuge still.

Von Mitternacht an hat ein umfassender Warnstreik im Verkehr begonnen. Die Ausstände dürften zu umfangreichen Ausfällen und zu Staus im gesamten Verkehrssektor führen und sollen 24 Stunden andauern.

Die Auswirkungen des Streiks sind in der gesamten Bundesrepublik zu spüren, da viele Menschen auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen oder andere wichtige Termine wahrzunehmen.

Die Gewerkschaften haben den Warnstreik ausgerufen, um ihre Forderungen nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern sind ins Stocken geraten, und die Gewerkschaften haben nun beschlossen, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, indem sie den Verkehr lahmlegen.

Die Auswirkungen des Streiks werden wahrscheinlich erheblich sein, da er den gesamten Verkehrssektor betrifft. Viele Reisende werden gezwungen sein, alternative Transportmöglichkeiten zu finden oder ihre Pläne zu ändern, was zu Verzögerungen und Staus führen kann. Darüber hinaus können auch Unternehmen und Organisationen von den Auswirkungen betroffen sein, da Mitarbeiter möglicherweise nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können.

Die Arbeitgeber haben sich bereits besorgt über die Auswirkungen des Streiks geäußert und fordern die Gewerkschaften auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Gewerkschaften haben jedoch angekündigt, dass der Warnstreik bis zum Ende der geplanten 24 Stunden fortgesetzt wird, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern fortgesetzt werden und ob es weitere Ausstände geben wird. In der Zwischenzeit müssen sich die Menschen in Deutschland auf erhebliche Einschränkungen im Verkehr einstellen und alternative Transportmöglichkeiten suchen.

Es ist schwer zu sagen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu dem Streik im Verkehr stehen, einige Menschen können den Streik als gerechtfertigten Ausdruck des Arbeitskampfes und der Forderungen der Gewerkschaften sehen, während andere den Streik als Belastung und Ärgernis empfinden können, da sie auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen oder andere wichtige Termine wahrzunehmen.

Insgesamt kann man sagen, dass der Streik im Verkehr in Deutschland eine kontroverse Debatte ausgelöst hat und verschiedene Meinungen und Erfahrungen zum Ausdruckgebracht werden. Dabei ist es aber wichtig, dass alle Beteiligten respektvoll miteinander umgehen und die Rechte der Streikenden respektieren, während gleichzeitig Lösungen gefunden werden, um die Auswirkungen des Streiks auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.

Der Warnstreik im Verkehr in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie auf die Luftfahrt. Da viele Menschen in Deutschland auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen oder andere wichtige Termine wahrzunehmen, sind die Auswirkungen des Streiks weitreichend und können sich auf den gesamten Verkehrssektor auswirken.

 Zugausfälle: Züge in ganz Deutschland wurden aufgrund des Streiks stillgelegt, was zu erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr führt. Viele Pendler und Reisende sind gezwungen, alternative Transportmöglichkeiten zu suchen oder ihre Pläne zu ändern, was zu Verzögerungen und Unannehmlichkeiten führen kann.

 Busausfälle: In einigen Bundesländern wird auch der öffentliche Personennahverkehr bestreikt, was zu Einschränkungen bei Busverbindungen führen kann. Dies kann sich insbesondere auf Schüler und Studenten auswirken, die auf Busse angewiesen sind, um zur Schule oder Universität zu gelangen.

 Flugausfälle: Auch im Luftverkehr kommt es aufgrund des Streiks zu erheblichen Einschränkungen. Flüge wurden gestrichen oder verschoben, was zu Verzögerungen und Unannehmlichkeiten für Reisende führen kann.

 Verkehrsbehinderungen: Der Streik kann auch zu Verkehrsbehinderungen und Staus führen, da viele Menschen gezwungen sind, alternative Transportmöglichkeiten zu suchen oder ihre Pläne zu ändern.

 Wirtschaftliche Auswirkungen: Der Streik kann auch wirtschaftliche Auswirkungen haben, da Unternehmen und Organisationen von den Auswirkungen betroffen sein können, wenn Mitarbeiter aufgrund von Transportproblemen nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können.

Es ist möglich, dass der Streik im Verkehr in gewisser Weise auch positive Auswirkungen auf das Klima hat.

Da viele Menschen gezwungen sind, alternative Transportmöglichkeiten zu suchen oder ihre Pläne zu ändern, kann dies zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens führen und damit zu einer Reduktion von Verkehrsemissionen und damit auch von Treibhausgasemissionen beitragen.

Allerdings ist es auch wichtig, zu berücksichtigen, dass der Streik auch negative Auswirkungen auf das Klima haben kann.

Zum Beispiel könnten Reisende, die aufgrund des Streiks ihre Flüge verpassen, gezwungen sein, später einen anderen Flug zu nehmen, was möglicherweise zu zusätzlichen Emissionen führen könnte. Außerdem könnten Pendler, die auf alternative Transportmöglichkeiten umsteigen müssen, möglicherweise längere Strecken zurücklegen müssen, was ebenfalls zu zusätzlichen Emissionen führen könnte.

Insgesamt ist es schwierig, die Auswirkungen des Streiks auf das Klima genau zu bestimmen, da viele Faktoren eine Rolle spielen.

Allerdings ist es wichtig, dass die Auswirkungen auf das Klima im Rahmen von Diskussionen und Entscheidungen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen und Verkehrsproblemen berücksichtigt werden.

Warum einigen sich die Tarifparteien nicht ohne zu streiken?

Im Idealfall sollten Tarifverhandlungen zwischen den Tarifparteien zu einer Einigung führen, ohne dass es zu Arbeitskämpfen wie Warnstreiks oder Streiks kommt. Offensichtlich ist dies hier nicht der Fall, da beide Seiten unterschiedliche Interessen und Prioritäten haben, die scheinbar schwer miteinander in Einklang zu bringen sind.

Beide Seiten haben offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen darüber, was angemessen und fair ist. Da sich die Verhandlungen in einer Sackgasse befinden und keine Einigung erzielt werden konnte, wird nun der Warnstreik als Druckmittel eingesetzt, um die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen und zu einer Einigung zu gelangen.

Für die Arbeitnehmerseite ist der Streik eine effektive Möglichkeit, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung zu erreichen. Für die Arbeitgeberseite kann der Streik jedoch auch dazu beitragen, die Kosten niedrig zu halten und ihre Verhandlungsposition zu stärken, indem sie den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht.

Das Streikrecht in Deutschland ist durch die Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt.

Es dient jedoch nur als Mittel zum Abschluss von Tarifverträgen und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Gemeinwohlbindung. Das bedeutet, dass Arbeitskampfmaßnahmen das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzen dürfen und durch Grundrechte Dritter oder andere Güter von Verfassungsrang gerechtfertigt sein können. Eine Begrenzung der Koalitionsfreiheit unter diesen Gesichtspunkten wird überwiegend befürwortet. Bei erheblicher Betroffenheit der Allgemeinheit wird im Bereich der Daseinsvorsorge über die Grenzen des Streikrechts diskutiert. Es gibt eine Vielfalt von Positionen, auch aufgrund der Differenzierung nach Einzelbereichen. Arbeitskämpfe wie Streiks sollten immer als letztes Mittel eingesetzt werden und  beide Seiten sollten bestrebt sein, eine Einigung in gutem Glauben zu erzielen, ohne dass es zu weiteren massiven Störungen kommt.

„Wenn die Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen wertschätzen und fair entlohnen würden, gäbe es wahrscheinlich keinen Streik“,

vermutet Horst Roosen, Vorstand des UTR | Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

  • Eine angemessene Wertschätzung bedeutet nicht nur, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektvoll behandeln und ihre Arbeit anerkennen, sondern auch, dass sie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen und ihnen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, um ihre Arbeit effektiv zu erledigen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass sie für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen, für ausreichend Pausen und Urlaubstage sorgen und Möglichkeiten für Weiterbildung und Entwicklung bieten.

Eine angemessene Entlohnung ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten für ihre Arbeit fair entlohnt werden und eine angemessene Entschädigung für Überstunden und andere zusätzliche Arbeit erhalten. Wenn Arbeitgeber fair und gerecht bezahlen, können sie ein motiviertes und engagiertes Team aufbauen, das sich für das Unternehmen einsetzt und bessere Ergebnisse erzielt.

Wenn Arbeitgeber jedoch nicht bereit sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen zu wertschätzen und fair zu entlohnen, können Streiks unvermeidlich sein.

Durch Streiks können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Stimme erheben und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ihre Situation lenken. Sie können auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen und ihre Forderungen durchsetzen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen wertschätzen und fair entlohnen, um eine positive Arbeitsumgebung zu schaffen und das Potenzial ihres Teams voll auszuschöpfen. Wenn Arbeitgeber dies nicht tun, können Streiks ein notwendiger Weg sein, um für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne zu kämpfen.

Arbeitnehmer im Ruhestand, also Rentner,  können normalerweise nicht streiken, da sie nicht mehr aktiv beschäftigt sind und daher nicht mehr Teil der Belegschaft sind, die in einem Arbeitskampf involviert ist. Streiks sind in der Regel von aktiven Arbeitnehmern organisiert, um bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Löhne zu fordern. Im Ruhestand haben Arbeitnehmer normalerweise keine Arbeitsbedingungen oder Löhne, die von einem Streik betroffen sein könnten. Rentner haben jedoch die Möglichkeit bei Wahlen mit ihrer Stimme auf dem Wahlzettel, ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Ruhestandsbeamte oder Rentner an einem Streik teilnehmen können, beispielsweise wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, die einen Streik organisiert hat, und sie sich freiwillig entscheiden, sich dem Streik anzuschließen, um ihre Solidarität mit den aktiven Arbeitnehmern zu zeigen. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine persönliche Entscheidung und nicht um eine gewerkschaftlich organisierte Aktion von Rentnern oder Ruhestandsbeamten.

Fazit:

Streiks sind ein wichtiger Mechanismus, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen können, um für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne zu kämpfen.

***

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Aktivitäten des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V:

Mit unseren umfassenden, vielfältigen und sachgerechten Informationen möchten wir einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten, insbesondere in den Bereichen Auto, Verkehr, Technik, Umwelt und Klimapolitik.

Unsere Journalisten arbeiten ohne Unterstellungen, unbelegte oder falsche Behauptungen und vermeiden tendenziöse Wortwahl und abwertende Formulierungen. Der UTR e.V. ist bemüht, so zu schreiben, dass keine Geschlechterdiskriminierung stattfindet.

Wir freuen uns über jeden Beitrag externer interessierter Bürger und Experten.

Als Fördermitglied des UTR e.V. können Sie mit Ihrer finanziellen Unterstützung dazu beitragen, unsere Projekte und Aktivitäten zu finanzieren und damit einen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren und gibt Ihrem Engagement eine Stimme.

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Glück ist ein sehr subjektives Thema und jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon. Menschen, die sich auf Glück konzentrieren, leben jedoch gesünder, zufriedener und erfüllter. Unterstützen Sie uns daher gerne mit Ihrer Spende und machen Sie sich selbst zum Schmied Ihres eigenen Glücks.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Horst Roosen

Vorstand UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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64807 Dieburg

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vcd-verbrenner-club@posteo.de

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltprobleme nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet. Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es, Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

„ mobil, gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Angebot zum Erwerb angeblicher Aktien der „Porsche AG“

Mutmaßlicher Identitätsdiebstahl zulasten der TFI Markets Ltd, Zypern: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Aktien der „Porsche AG“

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bekannt geworden, dass sich ein Anbieter unter der Bezeichnung „TFI Trade Limited“ mit angeblichem Sitz in Zypern an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland wendet, um ihnen den Erwerb von Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche AG“) anzubieten. Dabei wird behauptet, die TFI Trade Limited sei eine Tochtergesellschaft der TFI Pcl. und im Besitz einer Lizenz „der zyprischen Wertpapier- und Börsenkommission“. Auf den von dem Anbieter betriebenen Websites tfitrade.com und tfitrade24.com, auf denen Handelsmöglichkeiten mit weiteren Finanzinstrumenten angedient werden, wird diese Behauptung wiederholt.

Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass weder die TFI Trade Limited noch die TFI Pcl. eine Erlaubnis haben, um Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten, Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen. Zudem liegen bislang keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kaufangebote für Aktien der „Porsche AG“ von dem in Zypern zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmen TFI Markets Ltd stammen; es dürfte sich vorliegend vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der TFI Markets Ltd handeln.

Die Kaufangebote für Aktien der „Porsche AG“ stammen auch weder von der Volkswagen AG selbst noch von einer ihrer Tochtergesellschaften.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Quelle: https://www.bafin.de

+++

Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege, die man beschreiten kann, um sein verlorenes Geld zurückzubekommen.

Um aber kein gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen,  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht, Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

anlegerschutz@posteo.de

https://www.ad-infinitum.online

https://express-inkasso.de

www.express-treuhand.de  

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

ESK-Schutzbund@email.de

Kontakt

Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per E-Mail bitten.

Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!

Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.

Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de

Empfehlung: Das ExpressTreuhandkonto

Die Kundenzahlungen die aus einem Geschäft von zwei anderen Parteien beruhen, werden auf das Express-Treuhandkonto einbezahlt und verbleiben dort bis zur Erfüllung vorher vertraglich festgelegter Verpflichtungen.   Mit dem Express Treuhand Service sind sowohl Käufer als auch Verkäufer optimal geschützt.

Info: express-treuhand@posteo.de  www.express-treuhand.de

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 08.12.2022

  • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den  neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de 

vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft

CI Financial GmbH, Frankfurt: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien

Die CI Financial GmbH, Frankfurt, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der thyssenkrupp nucera anzubieten.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die CI Financial GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.

Quelle: https://www.bafin.de

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Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger, die zu ihren Investments Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann, um sein verlorenes Geld zurückzubekommen.

Um aber kein gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht, Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Empfehlung: Das Express Treuhandkonto

Die Kundenzahlungen, die aus einem Geschäft von zwei anderen Parteien beruhen, werden auf das Express-Treuhandkonto einbezahlt und verbleiben dort bis zur Erfüllung vorher vertraglich festgelegter Verpflichtungen.   Mit dem Express Treuhand Service sind sowohl Käufer als auch Verkäufer optimal geschützt.

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Schweden: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Aktien der „Porsche AG“

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bekannt geworden, dass sich ein Anbieter unter der Bezeichnung der Investor AB, Stockholm, Schweden, an deutsche Anlegerinnen und Anleger wendet, um ihnen den Erwerb von Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche AG“) anzubieten. Darüber hinaus wird Kunden die Umwandlung anderer Aktien in Aktien der „Porsche AG“ angedient. Verkäufer der Aktien der „Porsche AG“ ist dabei angeblich die Porsche Automobil Holding SE. Die BaFin weist darauf hin, dass die Investor AB keine Zulassung hat, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten. Zudem liegen bislang keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das in Rede stehende Angebot tatsächlich von der Investor AB stammt; es dürfte sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der genannten Gesellschaft handeln. Die Kaufangebote für Aktien der „Porsche AG“ stammen auch weder von der Volkswagen AG selbst noch von einer ihrer Tochtergesellschaften.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Quelle: https://www.bafin.de

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben.

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Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege, die man beschreiten kann, um sein verlorenes Geld zurückzubekommen.

Um aber kein gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

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ESK-Schutzbund@email.de

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Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!

Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.

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Empfehlung: Das Express Treuhandkonto

Die Kundenzahlungen, die aus einem Geschäft von zwei anderen Parteien beruhen, werden auf das Express-Treuhandkonto einbezahlt und verbleiben dort bis zur Erfüllung vorher vertraglich festgelegter Verpflichtungen.   Mit dem Express Treuhand Service sind sowohl Käufer als auch Verkäufer optimal geschützt.

Info: express-treuhand@posteo.de  www.express-treuhand.de

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preisgegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 18 .11.2022

  • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den  neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de 

BaFin warnt: Unbekannter Anbieter bietet Kauf von Porsche-Aktien unter Anrechnung illiquider Vermögenswerte/Wertpapiere an

BaFin warnt: Unbekannter Anbieter bietet Kauf von Porsche-Aktien unter Anrechnung illiquider Vermögenswerte/Wertpapiere an

Die BaFin ermittelt gegen unbekannte Dritte, die sich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dr. Ing.h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) ausgeben, um Privatpersonen den Erwerb von „Porsche-Aktien“ anzubieten. Dabei wird in Aussicht gestellt, illiquide Vermögenswerte/Wertpapiere aus dem Besitz von Kundinnen und Kunden anteilig auf den Kaufpreis der „Porsche-Aktien“ anzurechnen. Weder das Angebot noch die übersandten Unterlagen stammen von der Volkswagen AG, der Porsche AG oder einer weiteren Tochtergesellschaft. Es handelt sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Porsche AG durch unbekannte Täter.

Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz darauf hin, dass der Anbieter keine Zulassung hat, um Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten.

Die BaFin hat schon mehrfach vor dem Angebot angeblicher vorbörslicher Aktien der Porsche AG gewarnt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Quelle: https://www.bafin.de

+++

Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann, um sein verlorenes Geld zurückzubekommen.

Um aber kein gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen,  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht, Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.ad-infinitum.online

https://express-inkasso.de

www.express-treuhand.de  

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Wichtiger Hinweis!

Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.

Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de

Empfehlung: Das ExpressTreuhandkonto

Die Kundenzahlungen, die aus einem Geschäft von zwei anderen Parteien beruhen, werden auf das ExpressTreuhandkonto einbezahlt und verbleiben dort bis zur Erfüllung vorher vertraglich festgelegter Verpflichtungen.   Mit dem Express Treuhand Service sind sowohl Käufer als auch Verkäufer optimal geschützt.

Info: express-treuhand@posteo.de  www.express-treuhand.de

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preisgegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 09.11.2022

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 09.11.2022

  • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den  neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de 

IBA Consulting & Trading GmbH, Betreiberin der Website sparclub24.com: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt hinsichtlich des öffentlichen Angebots von Aktien der „Porsche AG“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die IBA Consulting & Trading GmbH mit Sitz in Duisburg Aktien der „Porsche AG“ mit der angeblichen ISIN NET0000POR91 ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Aktien mit dieserISIN existieren nicht. Eine Verbindung zu den Aktien der Dr. ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft besteht nicht.

Des Weiteren verweist die BaFin auf ihre Veröffentlichung vom 25. Oktober 2022.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der IBA Consulting & Trading GmbH kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: https://www.bafin.de

+++

Anleger, die über Express-Treuhand bezahlen, sind da auf der sicheren Seite.

Dem Anbieter wird nämlich erst dann der Kaufpreis ausgezahlt, wenn der Kunde die Aktien auch tatsächlich erhalten hat. Liefert der Anbieter nicht, erhält der Kunde das hinterlegte Geld von Express Treuhand zurück.

Information anfordern: express-treuhand@posteo.de

Wichtiger Hinweis!

Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 03.11.2022

  • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den  neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de 

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Euro Finance Group, Betreiber der Website eurofinglobal.com: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt hinsichtlich des öffentlichen Angebots angeblicher Aktien der „Porsche AG“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Euro Finance Group, nach eigenen Angaben mit Sitz in New York, USA, in Deutschland angebliche Aktien der „Porsche AG“ ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Dabei wird in irreführender Weise der Eindruck erweckt, es handele sich um Aktien der Dr. ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft; eine Verbindung zu dieser Gesellschaft besteht jedoch nicht.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Euro Finance Group kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: https://www.bafin.de

+++

Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege, die man beschreiten kann, um sein verlorenes Geld zurückzubekommen.

Um aber kein gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht, Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.ad-infinitum.online

https://express-inkasso.de

https://expressinkasso.wordpress.com

https://whistleblowertreff.wordpress.com

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

ESK-Schutzbund@email.de

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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per E-Mail bitten.

Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!

Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preisgegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 17.10.2022

  • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den  neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de 

Steinberg & Cooper Consulting Ltd bzw. Steinberg & Cooper Private Limited Company: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Aktien „der Porsche AG“

Die Steinberg & Cooper Consulting Ltd, London, alternativ auftretend unter der Bezeichnung Steinberg & Cooper Private Limited Company, wendet sich eigeninitiativ an deutsche Anlegerinnen und Anleger und bietet den Erwerb von angeblichen Aktien „der Porsche AG“ an.

Im Internet tritt die Gesellschaft mit ihrer Website steinbergcooper.com auf. Dort werden auch Festgeldanlagen beworben. Die BaFin weist darauf hin, dass der Anbieter keine Zulassung hat, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten oder Festgeldanlagen anzunehmen. Die vorbörslichen Kaufangebote für Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft stammen weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Quelle: https://www.bafin.de

+++

Investoren können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Investments Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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https://www.ad-infinitum.online

https://express-inkasso.de

https://expressinkasso.wordpress.com

https://whistleblowertreff.wordpress.com

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Telefax: 06071-9816829

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Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 21.09.2022

  • Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

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