Wenn der Vertrags- Arzt einer Pflegeeinrichtung Medikamente absetzt ohne seinen Patienten darüber zu informieren.

In manchen Pflegeheimen wird den Bewohnern suggeriert, dass sie nunmehr ausschließlich von dem Vertragsarzt der Einrichtung betreut werden können.  Jedoch gilt auch für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen die freie Arztwahl. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zum Beispiel zu Hause wohnen.

Es ist bedauerlich, dass diese Informationen in den Pflegeheimen nicht oder kaum in geeigneter Form verständlich, übersichtlich, vergleichbar und kosten frei zur Verfügung gestellt werden.

Viele Patienten möchten gerne Medikamente absetzen, wann immer das für sie möglich ist. Die Patienten die mehrere Medikamente einnehmen, können von ihrem Arzt erwarten, dass er von Zeit zu Zeit die Medikamente die sie regelmäßig einnehmen, auf ihre aktuelle Notwendigkeit hin überprüft und überflüssig gewordene Präparate gegebenenfalls absetzt.

Insgesamt dürfte die Mehrheit der Patienten damit einverstanden sein, eine Medikation auf den Vorschlag ihres Arztes hin zu beenden, wann immer dies möglich ist. Sie legen aber schon großen Wert darauf in den Entscheidungsprozess und das Medikationsmanagement einbezogen zu werden.

Der Patient erwartet von seinem Arzt, dass dieser kontinuierlich mit ihm über die Medikation spricht, um sowohl über Risiken und Vorteile des Wirkstoffs zu informieren als auch die Präferenzen des Patienten kennenzulernen.

Da viele Patienten Interesse daran haben, weniger Medikamente einzunehmen, bedeutet aber nicht, dass der Arzt ohne den Patienten vorher zu informieren Präparate einfach absetzt. Der Patient darf erwarten, dass er beim Absetzen eines Medikaments von seinem Arzt eng begleitet wird.

Setzt der Arzt ohne seinen Patienten vorher ausreichend zu informieren, Medikamente ab, wird das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient massiv gestört.

Im aktuellen Fall wurde ein Schmerzmedikament ersatzlos gestrichen. Der Zustand des betroffenen Patienten verschlechterte sich dadurch erheblich. Seine Rückenschmerzen beeinträchtigten seine ,Lebensqualität ganz erheblich.

Der Patient machte sich erhebliche Gedanken darüber, wieso er auf einmal so von Schmerzen geplagt war. Er dachte, dass seine durchgelegene weiche Matratze daran Schuld sei. Wegen der täglich schlimmer werdenden Schmerzen, hat sich dieser Patient nunmehr eine neue Matratze für ca. 650 Euro bestellt.

Wie sich nun herausstellte, musste der Patient über 14 Tage ohne seine Schmerzmedikamente auskommen.

Dass dieser Patient zu diesem Vertragsarzt des Pflegeheims, kein Vertrauen mehr hat, ist nicht verwunderlich.  Er wird nunmehr von seinem Recht der feien Arztwahl Gebrauch machen.

Ich , als betroffener Patient, fühle mich  nicht ernst genommen und hintergangen. Meiner Meinung nach ist es  unverantwortlich, dass ein Arzt ohne Rücksprache mit dem Patienten über eine so wichtige Entscheidung wie die Absetzung von Medikamenten entscheidet. Es ist zudem zu prüfen, ob eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten vorliegt. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und muss selbst über die Einnahme von Medikamenten entscheiden können. Es ist daher inakzeptabel und empörend, dass ein Arzt in einer Pflegeeinrichtung eigenmächtig handelt und die Entscheidung über die Medikation dem Patienten entzieht. Dieses Vorgehen ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern meines Erachtens nach  auch rechtlich bedenklich.

Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen umfassend über ihre Rechte und die freie Arztwahl informiert werden.

Es darf nicht sein, dass sie sich in einer solch vulnerablen Situation befinden und keine Möglichkeit haben, selbst über ihre medizinische Versorgung zu entscheiden. Es ist höchste Zeit, dass hier ein Umdenken stattfindet und die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen respektiert wird. Sie haben ein Recht auf Mitbestimmung und eine transparente, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte medizinische Versorgung. Es ist die Pflicht des Arztes, seine Patienten in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und sie nicht einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen. Es ist an der Zeit, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen ernst genommen werden und ihr Wohlbefinden an erster Stelle steht. Kein Arzt sollte sich über das Recht eines Patienten stellen und eigenmächtig Entscheidungen treffen. Dieses Verhalten ist nicht tolerierbar und muss Konsequenzen haben. Es ist an der Zeit, dass die Selbstbestimmung und das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte wieder in den Fokus gerückt werden.

Was denken Sie über die medizinische Betreuung in Ihrem Pflegeheim?

Haben Sie persönliche Erfahrungen gemacht, sei es als Angehörige von Pflegebedürftigen oder als Betreuer in solchen Einrichtungen? Wie würden Sie die medizinische Betreuung in Pflegeheimen bewerten?

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Mit freundlichen Grüßen,

Horst Roosen

Vorstand UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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